@Wölfin ja, genau ich hab die gesetzliche Grundlage dafür gepostet:
Das mit dem ärztlichen Attest ist für die 1.-9. Schulstufe im Schulpflichtgesetz geregelt (§ 9 Abs. 5 SchPflG). Hier steht ärztliche Bestätigung erst bei einer Anwesenheit die länger als 1 Woche dauert.
Und für alle ab der 10. Schulstufe ist es im SchuG geregelt. Da darf man bei mehrmaligen Fehlen oder wenn es nicht glaubhaft ist schon unter einer Woche als Lehrperson eine ärztliche Bestätigung verlangen. Aber soweit seid ihr ja noch nicht.
gut, dass sich wenigstens andere mütter auch noch auf die aussagen der kinder berufen und es "zugeben" - toll, dass ihr da eine lösung finden konntet.. ich drück euch die daumen, dass das gespräch auch fruchtet und endlich etwas gemacht wird 🍀✊🏻 @RoterSommermond
mein grosser möchte schon soooo wahnsinnig gerne schreibschrift schreiben und hat heute in der schule schon seine sü zum teil so ausgefüllt und auch die hü teils teils geschrieben. viele buchstaben haben sie noch gar nicht gemacht und er hat es irgendwie abgeleitet 🙈 na das wird noch was werden, die lehrerin akzeptierts laut ihm aber so 😅aber dafür braucht er fürs schreiben doppelt so lange 🙉 aber er freut sich schon so drauf seine aussage "ich kanns gar nicht mehr erwarten, weil die schrift so spass macht" 😊
@RoterSommermond ich wünsch Dir, dass was raus kommt und ihr das klären könnt.
Wollte dir nicht zu nahe treten. Bin sicher du weißt selber genau was du wie tust.
@RoterSommermond alle Gutes fürs Gesprãch - aber vergiss nicht, das ist kein Gericht, der Direktor kann quasi "würdigen" was er will... leider hat man als Eltern nur wenig Macht in der Schule.
Und wieder dieses blöde Referat.
Magdalena hat ihres (ihr erstes von drei 🙄) schon hinter sich.
Jetzt muss Theresa eines machen - mit gleich zwei Klassenkameraden.
Es ist so mühsam. Niemand von den Eltern schert sich drum. Aber ohne geht es nicht, weil die Kinder wieder komplett unterschiedlich Zeit haben und auch nie gemeinsam in de GTS sind 🙄
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Das mit dem ärztlichen Attest ist für die 1.-9. Schulstufe im Schulpflichtgesetz geregelt (§ 9 Abs. 5 SchPflG). Hier steht ärztliche Bestätigung erst bei einer Anwesenheit die länger als 1 Woche dauert.
Und für alle ab der 10. Schulstufe ist es im SchuG geregelt. Da darf man bei mehrmaligen Fehlen oder wenn es nicht glaubhaft ist schon unter einer Woche als Lehrperson eine ärztliche Bestätigung verlangen. Aber soweit seid ihr ja noch nicht.
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mein grosser möchte schon soooo wahnsinnig gerne schreibschrift schreiben und hat heute in der schule schon seine sü zum teil so ausgefüllt und auch die hü teils teils geschrieben. viele buchstaben haben sie noch gar nicht gemacht und er hat es irgendwie abgeleitet 🙈 na das wird noch was werden, die lehrerin akzeptierts laut ihm aber so 😅aber dafür braucht er fürs schreiben doppelt so lange 🙉 aber er freut sich schon so drauf seine aussage "ich kanns gar nicht mehr erwarten, weil die schrift so spass macht" 😊
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Wollte dir nicht zu nahe treten. Bin sicher du weißt selber genau was du wie tust.
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Magdalena hat ihres (ihr erstes von drei 🙄) schon hinter sich.
Jetzt muss Theresa eines machen - mit gleich zwei Klassenkameraden.
Es ist so mühsam. Niemand von den Eltern schert sich drum. Aber ohne geht es nicht, weil die Kinder wieder komplett unterschiedlich Zeit haben und auch nie gemeinsam in de GTS sind 🙄